Moped mit 15!

Gero Storjohann MdB spricht sich für Beteiligung Schleswig-Holsteins am Modellprojekt „Moped mit 15“ aus

Berlin. – Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat heute angekündigt, das bislang bis Ende April 2018 befristete Modellprojekt „Moped mit 15“ um zwei Jahre zu verlängern. Eine entsprechende Änderung der Fahrerlaubnisverordnung werde nun umgehend vorbereitet.

Hierzu erklärt der Wahlkreisabgeordnete des Bundestagswahlkreises Segeberg – Stormarn-Mitte Gero Storjohann MdB (CDU):

„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums das Modellprojekt „Moped mit 15“ um zwei Jahre zu verlängern. Damit setzt die Bundesregierung einen Beschluss des Deutschen Bundestags aus der vorletzten Wahlperiode um. Als Berichterstatter für Straßenverkehrsrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe ich mich bereits damals dafür eingesetzt, das Mindestalter für die Fahrerlaubnis der Klasse AM (Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bis 45 km/h)) auf 15 Jahre zu senken.

Insbesondere in den ländlichen Regionen besteht ein Bedarf an diesem zusätzlichen Mobilitätsangebot, vor allem für Jugendliche in der Ausbildung. Gerade auf dem Land reichen die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs für Auszubildende oft nicht aus. Auch in Schleswig-Holstein würden die Jugendlichen, die bereits im Alter von 15 Jahren eine Berufsausbildung begonnen haben, von der Einführung des Moped-Führerscheins mit 15 Jahren profitieren. Daher würde ich es sehr begrüßen, wenn die schleswig-holsteinische Landesregierung an dem bundesweiten Modellprojekt teilnehmen würde.

Nicht zuletzt ist eine bessere Mobilität ein wichtiges Kriterium, um dem Wegzug junger Menschen aus den ländlichen Regionen entgegen zu wirken. Dabei leistet das Modellprojekt „Moped mit 15“ einen wichtigen Beitrag.“

Hintergrund:

Das Modellprojekt „Moped mit 15" läuft seit 2013 in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Später kamen auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Es sieht vor, dass Jugendliche die Fahrerlaubnisklasse AM bereits ab 15 Jahren (regulär 16 Jahre) erwerben können. Das Modellprojekt war zunächst bis Ende April 2018 befristet.

Durch den Modellversuch soll ermittelt werden, ob positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, zum Beispiel in Form eines gesteigerten Gefahrenbewusstseins bei jungen Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführern erreicht werden können. Denn im Vergleich zum bisher für diese Altersgruppe (ab 15 Jahren) möglichen Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung kann die Fahrerlaubnis der Klasse AM nur durch eine qualifizierte und umfassende Ausbildung mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung erworben werden. Dadurch können den jungen Menschen wesentlich intensiver die Verantwortung, die sie im Straßenverkehr tragen, und die Gefahren, die im Straßenverkehr bestehen, vermittelt werden.

Die projektbegleitenden Studien zur Verkehrssicherheit und zum Mobilitätsverhalten haben keine eindeutigen Ergebnisse erbracht. Deshalb wird das Modellprojekt auf zwei Jahre befristet verlängert. Das Bundesverkehrsministerium hat die Länder aufgefordert, in diesem Zeitraum weitere Daten zu erheben.