20.08.2010
Wie heute bekannt wurde, wird die Bundeswehr gegen Oberst Georg Klein kein Disziplinarverfahren wegen des von ihm befohlenen Bombardements zweier Tanklaster in Kunduz einleiten. Die Vorermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben, so der schleswig-holsteinische CDU-Verteidigungspolitiker und Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens. „Nach all den Informationen, die mir mittlerweile zugänglich sind, habe ich auch mit keinem Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein gerechnet“, so Gädechens, der selber Berufssoldat war, bevor er in den Deutschen Bundestag gewählt wurde.
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