CDA-Stormarn zu den heftigen Entgleisungen von Westerwelle

17.02.2010

„Auch Schulvereine und Stiftungen können hier helfen!“

Vor einigen Tagen ließ sich der FDP-Parteivorsitzende und Vizekanzler Guido Westerwelle über die Hartz-IV-Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht aus Karlruhe zu folgender Aussage hinreißen:
„Die Diskussion nach der Karlsruher Hartz-IV-Entscheidung hat sozialistische Züge."

Wenn die CDA die Gelegenheit nutzt auf die Problem im Bereich der HartzIV-Empfänger und insbesondere auf deren Kinder hinzuweisen, ist das nicht nur unsere Auftrag sondern eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft und insbesondere von Kommunalpolitikern.
Schon seit langem seien insbesondere die Kinderregelsätze kritisiert worden. Die Diskussion ist eigentlich keine neue. Die bisherige prozentuale Ableitung dessen, was Kinder bekommen, aus den Sätzen für Erwachsene habe die CDA seit Jahren kritisiert. Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern Menschen mit einem ganz eigenen Bedarf – von Windeln bis Musikschule! Dieser Bedarf müsse objektiv und nachvollziehbar ermittelt werden. Es ist zu begrüßen, dass auch das Verfassungsgericht das so sehe.
Wir, die CDU-Sozialausschüsse, fordern noch energischer nun eine zügige Neuregelung der Hartz-IV-Sätze. Es kann nicht sein, dass Kinder von Hartz-IV-Empfängern nicht an der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen teilnehmen können, weil den Eltern das Geld fehlt! Insbesondere für Kinder müsse jetzt endlich eine Regelung gefunden werden, die ihnen auch die Teilhabe an Bildungsangeboten ermöglicht. Wer sich mit sozialen Problemen in unserer Gesellschaft auseinandersetzt und sich dabei auch mit Bildung und Bildungsabschlüssen beschäftigt, kommt unweigerlich zum Ergebnis, dass der Staat gegenüber behinderten Menschen und insbesondere Kindern aus sozial schwachen Familien eine Verpflichtung hat und helfen muss. Das Recht auf Bildung hat Verfassungsrang und gilt für alle Menschen.
Wir werden uns weiterhin für die Förderung benachteiligter Kinder in unserer Gesellschaft einsetzen, damit diese Kinder ein gute Chance haben und nicht der Gefahr ausgesetzt sind, in dieser Gesellschaft abzugleiten. Sie müssen wie andere Kinder am normalen gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung, an zusätzlichen Bildungsangeboten und an Klassenreisen muss für benachteiligte Kinder, insbesondere für Kinder von Harzt-IV-Empfängern, ermöglicht werden. Wir sehen hier eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung, bei der auch Schulvereine und Stiftungen elegant und unauffällig helfen können.
Und dies hat keine sozialistischen Züge, dies ist unser Sozialstaat, der sich seit Jahrzehnten bewährt hat, in dem alle Menschen gleich sind und dem Schwächeren und Benachteiligten geholfen wird. 
Wer in dieser Situation von sozialistischen Zügen spricht, kommt vermutlich aus einem besonderen Klientelumfeld, ist sehr behütet aufgewachsen, durfte in jüngeren Jahren vermutlich nie mit Kindern aus ärmeren Verhältnissen spielen und hat vermutlich auch nie die christlich-soziale Werte erfahren dürfen. Der Verdacht liegt nahe, dass es sich hierbei nicht nur um eine verbale Entgleisung handelt sondern aus voller Überzeugung heraus getroffen wurde. 
Sozialiste Züge mit der Verpflichtung des Sozialstaates zu verwechseln, bedarf einer Entschuldigung und ist eines Vizekanzlers nicht wert. 
Die von Westerwelle geforderte Generaldebatte im Deutschen Bundestag über die soziale Gerechtigkeit in Deutschland kann nur förderlich sein, sollte aber erst einmal innerhalb der FDP geführt werden.
Jürgen Lamp, Kreisvorsitzender CDA-Stormarn