Umweltschutz oder Unsinn?

27.11.2012

Einführung von Euro-6-Abgasvorschriften bei Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr

Vor dem Hintergrund der Einführung von Euro-6-Abgasvorschriften plädiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens dafür, Einsatzfahrzeuge von Feuerwehren und Katastrophenschutz von den Umweltauflagen auszunehmen. „Schleswig-Holstein sollte von seinem Recht Gebrauch machen und Ausnahmegenehmigungen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren zulassen!“ fordert Gädechens, der sich als Mitglied im Beirat des Deutschen Feuerwehrverbands seit längerem für die Belange der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes einsetzt.

Hintergrund seines Plädoyers ist die Europäische Verordnung 595/2009, nach der die Abgasnorm Euro 6 für schwere Nutzfahrzeuge und Busse ab dem 31. Dezember 2012 für eine Typengenehmigung und ab dem 31. Dezember 2013 für neu in Verkehr kommende Fahrzeuge verpflichtend wird. Länder können allerdings abweichend von dieser Verordnung Ausnahmegenehmigungen erlauben.
„Die Euro 6 Norm hat gravierende Auswirkungen für die Feuerwehren,“ so Gädechens. Da die neuen Einsatzfahrzeuge mit zusätzlicher Abgastechnik ausgerüstet werden müssten, würden sie nicht nur zwangsläufig schwerer. „Die Breite der Fahrzeuge ist auf 255 cm beschränkt, deshalb nimmt mit zusätzlicher Technik in erster Linie die Bauhöhe der Fahrzeuge zu, mit der möglichen Auswirkung, dass die Fahrzeuge nicht mehr in die Stellplätze der Feuerwehrhäuser passen. In der Konsequenz müssten dann viele Kommunen ihre Gerätehäuser für viel Geld teuer nachrüsten!“ so Gädechens. „Die Abgasnachbehandlung ist zudem wenig überzeugend bei Einsatzfahrzeugen!“ merkt Gädechens kritisch an. Die neue Abgaskomponente, in ungefährer Größe einer Waschmaschine und einem angenommenen Gewicht von 200 bis 300 kg, sei Unsinn, weil die nötigen Betriebstemperaturen für eine wirksame Abgasreinigung bei Löschfahrzeugen in den seltensten Fällen erreicht werden kann. Die von den Feuerwehrfahrzeugen zurück gelegten Fahrtstrecken seien zu kurz. Eigentlich liegen die Vorteile der neuen Euro-6-Motoren bei langen Strecken für Lastkraftwagen im Fernverkehr.
„Brandenburg und Hessen haben bereits erkannt, dass die Einführung der Euro 6 Norm bei Einsatzfahrzeugen wenig Sinn macht und bereits Ausnahmeregelungen für Ihre Länder getroffen. Sollte Anfang Dezember bei der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder (IMK) keine bundesweite Ausnahmeregelung getroffen werden, sollte das Land Schleswig-Holstein dringend nachziehen. Ich habe mich diesbezüglich bereits an den schleswig-holsteinischen Innenminister gewandt und erwarte eine ernsthafte Prüfung einer Ausnahmeregelung für unsere Feuerwehren!“ so Gädechens.