
Timmendorfer Strand. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens besuchte eine weitere Mutter-Kind-Kurklinik, diesmal das Westfalenhaus der Caritas. Damit unterstrich er sein Engagement für die Umsetzung der Mutter-Kind-Kuren nach dem Willen des Gesetzgebers. Begleitet wurde Ingo Gädechens vom CDU-Fraktionsvorsitzenden und stellvertretenden Landrat Ulrich Rüder.
Die Caritas unterstützt im Rahmen des Müttergenesungswerks mit dem Westfalenhaus die Gesundheit und Gesunderhaltung von Müttern und ihren Familien. In diesem Haus, das 2009 für rund 6 Millionen Euro komplett saniert wurde und nun modernste Standards erfüllt, werden zurzeit stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für 38 Mütter und 61 Kinder durchgeführt. „Man kann zwar in drei Wochen Mutter-Kind-Kur die Welt nicht verändern,“ wie die Leiterin des Hauses, Elke Frömel, betont, „aber man kann den Müttern die richtigen Wege zeigen.“
Mutter-Kind-Kuren sind gesetzlich abgesichert, nicht zuletzt aufgrund der hohen gesundheits- und familienpolitischen Bedeutung dieser Maßnahmen. Doch obwohl ein eindeutiger gesetzlicher Anspruch besteht, zieren sich die Krankenkassen, Mutter-Kind-Kuren zu genehmigen. Sobald der Etat erschöpft ist, antworten die Krankenkassen den antragstellenden Müttern mit vorgefertigten Textbausteinen abschlägig.
Die Caritas bemängelt die steigende Ablehnungsquote, sodass immer weniger Mütter eine Maßnahme wahrnehmen können. Die Kassen würden mit dem Hinweis argumentieren, dass zuerst ambulante vor stationären Maßnahmen gefördert werden sollen, obwohl dies so nicht im Gesetz steht. Für Mütter und soziale Dienstleister wie die Caritas hat die mangelnde Umsetzung von bereits bestehendem Recht gravierende Folgen: Das Westfalenhaus hat beispielhafte Investitionen vorgenommen, um einen hohen Qualitätsstandard in der Versorgung sicherstellen zu können. Eine andauernde Verweigerungshaltung der Krankenkassen könnte wirtschaftliche Probleme hervorrufen. „Da es in Ostholstein viele Mutter-Kind-Kureinrichtungen gibt, ist auch der Kreis von der Verweigerung der Krankenkassen stark betroffen,“ wie der Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens betont. „Es ist nicht hinnehmbar, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht umgesetzt werden. Es muss ein deutliches Zeichen der Politik gegenüber den Krankenkassen geben, dass die Gesetze auch eingehalten werden.“
Aber nicht nur das Genehmigungsverfahren ist problematisch, auch der bürokratische Aufwand für antragstellende Mütter ist fast unzumutbar: Von diesen wird ein detaillierter Fragebogen zur Selbstauskunft erwartet, der viele Mütter schon vor einer Inanspruchnahme der Kur abschreckt. Die Krankenkassen bauen so im Vorfeld schon Hürden auf.
Ein weiterer vorgebrachter Kritikpunkt beim Besuch des CDU-Abgeordneten ist der Versuch der Krankenkassen, den verhandelten und vereinbarten Tagessatz, der für die medizinische Behandlung, Unterkunft und Verpflegung vorgesehen ist, zu missachten und unterlaufen. Die Leiterin des Westfalenhauses, Elke Frömel, ist über dieses Vorgehen seitens der Krankenkassen mehr als verwundert, da die Mittel für die Mutter-Kind-Kuren nicht beitragsfinanziert seien, sondern aus dem Strukturfonds entnommen würden.
Der CDU-Politiker Gädechens zeigte viel Verständnis für die Probleme bei der Bewilligung und Umsetzung des bestehenden Rechtsanspruchs auf Mutter-Kind-Kuren. Ihm fiel bei seinem Besuch besonders ein Wandspruch ins Auge: „Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln!“ und merkt hierzu an: „Bei diesem Antragsverfahren vergeht den schon entkräfteten Müttern das Lächeln! Die Kassen dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen, sondern müssen bestehendes Recht umsetzen!“
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