
Berlin. Mit dem Kabinettbeschluss vom 15. Dezember 2010 wurde ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Einsatzfähigkeit der ehrenamtlich Tätigen bei Feuerwehr, THW, Rettungsdiensten und dem Katastrophenschutz geleistet. Seit Einführung der 2. EU-Führerscheinrichtlinie im Jahr 1999 sind Besitzer eines PKW-Führerscheins nicht mehr berechtigt, Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 3,5 t zu steuern, denn dafür ist nunmehr eine Fahrerlaubnis für LKW erforderlich.
Ingo Gädechens, hierzu: „Selbst die kleinen Einsatzfahrzeuge vom THW und der freiwilligen Feuerwehr überschreiten immer öfter die Gewichtsgrenze von 3,5 t. Ich habe mich gemeinsam mit vielen Abgeordneten stets für eine Änderung der bestehenden Rechtslage eingesetzt, da die Hilfsdienste mehr und mehr Gefahr gelaufen sind, nicht genug ehrenamtlich junge Fahrzeugführer zu finden, die über eine teure Fahrerlaubnis für schwere Fahrzeuge verfügen.“
Das neue Gesetz schafft nunmehr Abhilfe: Es enthält die Grundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder dieser Hilfsdienste zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t plus Anhänger auf der Grundlage einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung. „Die auf den Weg gebrachten Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes schaffen Regelungen, die kostengünstig und unbürokratisch zu handhaben sind,“ so Ingo Gädechens, MdB.
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