
Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt. Er gilt, mit wenigen Ausnahmen, für alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird alle zwei Jahre von einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Min- destlohnkommission) überprüft und kann durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. Die Mindestlohn-Kommission hat die gesetzliche Aufgabe, über die An- passung der Höhe des Mindestlohns zu beschließen. Den nächsten Beschluss zur Anpas- sung wird das Gremium Ende Juni fassen und damit dann die Lohnuntergrenze für die Jahre 2026 und 2027 festlegen.
Der CDA-Kreisverband Kreis Stormarn stellt sich klar hinter die Einigung im Koalitionsvertrag zum Mindestlohn. Der aktuelle Mindestlohn in Deutschland liegt bei 12,82 Euro. Im Koalitionsvertrag der neuen Bunderegierung heißt es: „Ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026“ sei „erreichbar“. Die weitere Entwicklung des Mindestlohns soll sich an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orien- tieren. Die Entscheidung über einen höheren Mindestlohn müsse weiterhin bei der Mindest- lohnkommission liegen – politische Schnellschüsse seien fehl am Platz.
CDA-Vorsitzender Jürgen Lamp betont: "Die CDA steht für eine faire, verantwortungsvolle Lohnpolitik, die sich an der Lebensrealität der Menschen orientiert. Ein Mindestlohn von 15 Euro ist mit den neuen Regelungen bis 2026 realistisch erreichbar – ohne politischen Aktio- nismus. Statt über den Mindestlohn zu streiten, wollen wir, dass den Beschäftigten mehr Netto im Portemonnaie bleibt – etwa durch steuerliche Entlastungen oder Abgabensenkungen.“
Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) ist der Sozialflügel der CDU. Ihre Mitglieder engagieren sich vor allem in Feldern der Sozialpolitik wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege und Gesundheit. Weitere Infos stehen im Internet auf www.cda-bund.de.
CDA-Stormarn
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