Flexibel, innovativ und zukunftsfähig das neue Landesplanungsgesetz

26.08.2020

In der heutigen Debatte zum Landesplanungsgesetz äußerte sich der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Lukas Kilian sehr positiv gegenüber dem Gesetzentwurf:

„Wir beraten über eine Änderung im Landesplanungsgesetz, die unsere Landesplanung flexibler für innovative Entwicklungen machen soll. Ziel ist es, eine planerische Möglichkeit zu schaffen zukünftige Herausforderungen, Entwicklungen und Projektideen raumordnerisch zu beantworten. Die Einführung der Experimentierklausel lässt sich mit drei Worten zusammenfassen. Unser Gesetz wird „Flexibel, innovativ, zukunftsgerecht“.

Es ist aus vollkommen aus der Zeit gefallen zu glauben, dass wir heute Raumordnungspläne aufstellen können, die insgesamt 15 Jahre gelten sollen. Ein heutiger Raumordnungsplan kann ja gar nicht den Anspruch haben, sämtliche zukünftigen Herausforderungen, Entwicklungen und Projektideen gerecht zu werden.

Dennoch setzten unsere Raumordnungspläne einerseits einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung in den nächsten Jahren, andererseits müssen diese aber auch flexibel genug sein, um innovative Entwicklungen zu ermöglichen und zu befördern. Diese planerische Flexibilität haben wir durch die Schaffung einer Experimentierklausel in § 13 a erzielt.

Flexibilität, Innovation und Zukunftsfähigkeit klingen als Überschriften immer gut, kein Wunder also, dass daher im Rahmen der Anhörungen der ein oder andere genauer nachfragte. Gewohnt durcheinander argumentieren die Kollegen der Sozialdemokratie. Einerseits begrüßt man es, dass Raumordnungspläne flexibel sein müssten und insbesondere innovativen Entwicklungen nicht im Wege stehen dürften, anderseits wird behauptet, dass die Formulierung der Experimentierklausel nicht klar genug ausdrücke, welche Flexibilität gemeint sei. Es mögen mir die Sozialdemokraten erklären, wie man heute Antworten auf Fragen geben soll, die noch gar nicht gestellt werden können. Das Ganze nennt sich Entwicklung. In der letzten Debatte verwies der damalige Innenminister auf die Mobilfunkgeräte. Das innerhalb eines Jahrzehnts von 95 Prozent aller Deutschen zwischen 18 und 49 Jahren ein Handy nutzen würden, konnte keiner vorher wissen. Und wir können sicher sein, revolutionäre Innovation werden auch weiterhin das gesellschaftliche Miteinander verändern.

Es ist daher gut und richtig von unserer Landesregierung hier mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit zu schaffen, ein besonderes Zielabweichungsverfahren im Rahmen der Experimentierklausel zu schaffen. Wer dagegen versucht aus der Experimentierklausel argumentativ eine Raumplanung nach „Gutsherren-Art“ zu konstruieren, hat weder das Gesetz verstanden, noch gezeigt das er zukunftsfähig aufgestellt ist.

Eine weitere wichtige Änderung ist in § 5 vorgesehen: die Beteiligungsfristen werden flexibilisiert. Statt einer pauschalen Mindestfrist von 4 Monaten für ein Planaufstellungsverfahren, wird die Mindestfrist auf 1 Monat verkürzt und eine Höchstfrist von 4 Monaten vorgeschrieben.

Zudem wird die Öffentlichkeitsbeteiligung an die aktuelle Lage angepasst. Insbesondere bei fortgeschrittenen Planungen und Kontaktbeschränkungen wird nun die Möglichkeit eröffnet, die Öffentlichkeitsbeteiligung digital durchzuführen. Im Hinblick darauf, dass schon jetzt fast alle Beteiligungen über das Internet erfolgen, ist diese Anpassung nicht nur zeitgemäß, sondern auch krisenfest. Und auch hier ist keine Panik angebracht, denn in § 5a Abs. 3 wird künftig geregelt sein, dass eine Auslegung an geeigneten Stellen zu erfolgen hat. Wir ermöglichen damit – selbst in größter Krise – die Öffentlichkeitsbeteiligung an Planverfahren.

Zusammenfassend kann man feststellen: Das Landesplanungsgesetz wird upgedatet. Mit der Experimentierklausel schaffen wir ein gesetzliches und innovatives Element auf zukünftige Herausforderungen einzugehen.

Ich danke der Landesregierung für den sehr gute Entwurf und bitte um ihre Zustimmung.“