Förderung für Feuerwehrgerätehäuser

In den letzten Jahren hat sich in vielen Kommunen ein großer Investitionsstau bei den Feuerwehrgerätehäusern entwickelt, sodass viele Häuser keinen ausreichenden Standard vorweisen können. Nun werden insgesamt 11 Millionen Euro aus Bundesmitteln und aus dem Kommunalen Finanzausgleich für die Förderung bereitgestellt.

„Die Freiwillige Feuerwehr ist für uns alle sehr wichtig. Damit die Feuerwehrfrauen und -männer weiterhin einen so tollen Job ausüben können, müssen die Gerätehäuser intakt und standardgemäß sein – dies wird jetzt passieren“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Lukas Kilian.

Bildergebnis für lukas kilian

Lukas Kilian, MdL

Fünf Millionen Euro der Förderung stammen aus den Restmitteln der Kommunen, von denen ein wesentlicher Teil gemäß Wunsch der kommunalen Landesverbände in die Feuerwehrgerätehäuser fließt. Ab sofort können Träger des abwehrendenden Brandschutzes und der technischen Hilfe bzw. Gemeinden, Ämter und Zweckverbände eine Förderung für den Neubau, die Erweiterung, den Aus- und den Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrgerätehaus beantragen.

„Wir sind froh, dass wir dieses Thema gemeinsam angehen und die Feuerwehr weiter stärken können“, freut sich Kilian.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Maßnahmen geeignet sein die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufrechtzuerhalten oder zu verbessern. Zudem müssen diese fachlich notwendig sowie wirtschaftlich sein. Der Förderhöchstsatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten während der Zuwendungsempfänger einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent bereitstellen muss. Die Mindestförderung liegt bei 15.000 Euro – die Höchstförderung bei 300.000 Euro. Die Antragsfrist für Maßnahmen für das Jahr 2019 endet am 14. September 2018; die Frist für 2020 am 13. September 2019.