Gute Signale gibt es aus dem Freistaat Bayern, für ehrenamtlich Tätige: Die seit einigen Jahren geltende Sozialversicherungspflicht für ehrenamtliche Tätigkeiten soll wieder abgeschafft werden. Das sieht jedenfalls ein Gesetzesantrag des Freistaates Bayern im Bundesrat vor. Die Sozialversicherungspflicht für ehrenamtliche Tätigkeiten führt dazu, dass von Aufwandsentschädigungen Beiträge an die Rentenversicherungen abgeführt werden müssen.
"Insbesondere ehrenamtliche Kommunalpolitiker sind immer wieder darüber verärgert, dass von ihren wahrlich nicht üppigen Aufwandsentschädigungen noch diese Kürzungen erfolgen", kritisiert der Vorsitzende der kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Schleswig-Holstein, der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing. Er hatte sich genauso wie die schleswig-holsteinische Landesregierung im vergangenen Jahr dafür eingesetzt, dass eine gesetzliche Klarstellung erfolgt, dass Ehrenämter keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung darstellen. Der Vorstoß war im vergangenen Jahr jedoch nicht zuletzt am Widerstand süddeutscher Bundesländer, aber auch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gescheitert.
Umso erfreulicher sei der Gesetzesantrag aus Bayern, erklärte der KPV-Landesvorsitzende Ingbert Liebing jetzt. Er kündigte einen Antrag auf der Landesversammlung der kommunalpolitischen Vereinigung am 09. September an, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden soll, diesem Gesetzesantrag im Bundesrat zuzustimmen. Auch die Bundestagsfraktionen sollen aufgefordert werden, dieses Thema erneut aufzugreifen. Da die schleswig-holsteinische Landesregierung sich bereits in der Vergangenheit entsprechend positioniert habe, gehe er von einer Unterstützung aus, erklärte Liebing.
Die durch die Sozialversicherungspflicht für Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern erfolgende Kürzung der Aufwandsentschädigungen stellt nach Liebings Auffassung einen deutlichen Attraktivitätsverlust für das Ehrenamt dar. "Anstatt das Ehrenamt mit zusätzlichen Abgaben zu belasten, ist es viel notwendiger, ehrenamtlich Tätige stärker zu unterstützen. Dies war auch die Zielsetzung des Gesetzes zur weiteren Stärkung des Ehrenamtes, das im vergangenen Jahr durch den Bundestag beschlossen wurde. Leider war es damals nicht möglich, das Problem der Sozialversicherungspflicht mit zu lösen. Ich hoffe, dass der neue Vorstoß aus Bayern, der zumindest dort eine Korrektur bedeutet, jetzt die Chancen erhöht, dass die Abgaben aus der Aufwandsentschädigung abgeschafft werden können und damit ehrenamtliche Tätigkeiten ein Stück attraktiver werden", erklärte Ingbert Liebing abschließend.
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