Land schafft Planungssicherheit für die kommunale Infrastruktur

14.02.2019

„Ein guter Tag für die Kreise, Städte und Gemeinden im Land: Mit der Verabschiedung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) erhalten die Kommunen im Land die Gewissheit, dass sie auch nach diesem Jahr weiterhin eine Förderung für wichtige Verkehrsprojekte erhalten können“, so der Ahrensburger CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Koch.

Koch, der zugleich Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag ist, wies auf die maximale Förderhöhe von 75 Prozent der förderfähigen Kosten hin, sofern es sich um Neubaumaßnahmen handelt. Aber auch die Erneuerung von Straßendecken bleibe mit 50 Prozent förderfähig, wenn es sich um Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen in kommunaler Baulast handele.

Neu sei zudem, dass die Mittel zukünftig dynamisiert würden, also jährlich um zwei Prozent anstiegen. Bis zum Jahr 2035 bedeute dies einen Aufwuchs auf fast 60 Millionen jährlich, so der Stormarner Abgeordnete. „Damit gibt das Land Planungssicherheit für die kommenden 15 Jahre“, freut sich Koch.

Ein Drittel der vorgesehenen GVFG-Mittel würden für Zwecke des öffentlichen Personennah- und des Radverkehrs eingesetzt – auch für diesen Bereich sei damit jetzt eine Anschlusslösung der bisherigen Regelung gefunden.

Koch wies zudem darauf hin, dass neben der GVFG-Mitteln auch die 11,5 Millionen Euro in voller Höhe bestehen blieben, die das Land jährlich im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes für Infrastrukturmaßnahmen in den Kommunen zur Verfügung stelle. Darüber hinaus habe auch das vereinbarte Kommunalpaket Bestand, wonach das Land die Kommunen bis 2020 mit jährlich 15 Millionen Euro beim Ausbau der kommunalen Infrastruktur unterstütze.

„Nach dem Auslaufen der Bundesförderung Ende dieses Jahres lassen wir die Kreise, Städte und Gemeinden nicht allein.“, so der Abgeordnete abschließend.