Landesplanung für künftige Entwicklungen und Herausforderungen aufstellen

19.02.2020

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vorgelegt. Ziel ist es, die Raumordnung auf die Herausforderung der kommenden Jahre einzustellen.

Da Raumordnungspläne auf die Entwicklung der kommenden 15 Jahre ausgerichtet sind, müssen die Pläne hinreichend flexibel sein, damit auf Unvorhergesehenes reagiert und Anpassungen vorgenommen werden können. Dabei sollen gerade die Chancen, die sich in einer wandelnden Gesellschaft bieten, genutzt werden.

Es gibt in der Raumordnung verbindliche Ziele, die bei Planaufstellung festgelegt werden. Nachträglich sind die Ziele bislang nur durch aufwändige Zielabweichungsverfahren abänderbar. Der Gesetzentwurf konkretisiert und ergänzt die bisherigen Regelungen, um in bestimmten Fällen die Zielabweichung zu erleichtern. So wird mit dem § 13a die Erprobung von Entwicklungsmaßnahmen durch raumordnerische Verträge ermöglicht, um von den Zielen z. B. für Modellvorhaben oder Experimente, abweichen zu können. Die Ergebnisse sind von der Landesplanungsbehörde verpflichtend auszuwerten, also zu evaluieren.

Damit sollen insbesondere interkommunale Entwicklungen ermöglicht und gefördert werden.

Des Weiteren werden die Beteiligungsfristen flexibler gestaltet. Es wird auf die Präklusionsregelung in § 9 Absatz 2, Satz 4 ROG verwiesen. Schließlich wird der Verwaltungsaufwand reduziert, da die Veröffentlichung der Pläne als Verordnung im Internet erfolgt, die Unterlagen nur noch bei der Landesplanungsbehörde vorgehalten werden.

Klargestellt wird auch, dass die Raumordnung Ziele und Grundsätze auch für das Küstenmeer festlegt.

Die Auslegung der Verfahrensunterlagen soll nur noch bei den betroffenen Ämtern und amtsfreien Gemeinden, aber nicht mehr in allen betroffenen Gemeinden erfolgen. M. E sollten wir hier im weiteren Verfahren darüber nachdenken, ob nicht auch dieser Aufwand noch weiter reduziert werden kann. Tatsächlich dürfte diese Einsichtsmöglichkeit aufgrund der Verfügbarkeit der Unterlagen im Internet gar keine oder kaum noch eine Rolle spielen.

Redaktionelle und klarstellende Regelungen sind auch für das Flurbereinigungsgesetz vorgesehen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Gesetz enthält Regelungen, die die Landesplanung in die Lage versetzt, auf künftige Entwicklungen und Herausforderungen besser und flexibler zu reagieren. In einer Zeit des ständigen und sich beschleunigenden Wandels ist der Entwurf eine richtige und notwendige Antwort. Demographie, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Klima, Mobilität und Innovationen stellen uns vor neue Herausforderungen. Wir brauchen Instrumente, wie wir die damit verbundenen Chancen und Risiken abwägen und nutzen können. Der Gesetzentwurf ist dazu ein richtiger Schritt. Ich bitte der Überweisung in den Ausschuss zur weiteren Beratung zuzustimmen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.